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Aufgrund der Sachkenntnis unserer Ärzte und der Tatsache, dass wir nur mit Lösungen höchster Qualität arbeiten, geben wir unseren Patienten eine Garantie für alle in der Klinik ausgeführten Arbeiten. |
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IMPLANTATE
Für die von uns eingesetzten Implantate geben wir 10 Jahre Garantie. Sie wird in allen autorisierten Arztpraxen in der Welt anerkannt.
Langfristige Forschungen zeigen, dass 95-99% des mit den Implantaten wiederaufgebauten Gebisses ihre Aufgabe vortrefflich für lange Jahre erfüllen. Die Mehrheit der Patienten, bei denen der Eingriff mit der Branemark-System-Methode durchgeführt wird, können eine Rekonstruktin von fehlenden natürlichen Zähnen erwarten, die ihnen einen lebenslangen Komfort garantieren.
In der HAHS Klinik beschäftigen wir uns mit der implantologischen Behandlung schon seit fast 10 Jahren. Innerhalb eines Jahres setzen wir mehr als 500 Implantate ein. |
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VOLLPROTHESE
- die Garantie umfasst maximal 2 Jahre,
- bei fehlender Unterprothese oder beim Verlust von Einzelzähnen gewährt der Arzt die Garantie nur für die Zeitdauer von 3 bis 6 Monate
- nach Ergänzung aller Zahnverluste innerhalb dieser Zeit kann der Arzt die Garantie bis zu 2 Jahren verlängern.
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GERÜSTPROTHESE
- die Garantie umfasst maximal 2 Jahre,
- alle Bedingungen wie oben und:
- wenn beim Ansetzen der Prothese alle Zahnverluste ergänzt sind. Nach 12 Monaten muss sich der Patient zu einer Kontrollvisite melden. Unter der Bedingung, dass das Gebiss des Patienten weiter keine Verluste aufweist, kann der Arzt die Garantie bis zu 2 Jahren verlängern.
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KERAMIKKRONEN und -BRÜCKEN
- die Garantie umfasst maximal 5 Jahre,
- wenn außer der bereits gemachten Füllung der Patient noch andere Zahnverluste besitzt, geben wir die Garantie nur für 6 Monate,
- wenn der Patient innerhalb von 6 Monaten alle Zahnverluste ersetzt, können wir die Garantie verlängern (unter der Bedingung der Einhaltung der Kontrollvisiten alle 12 Monate)
- wenn der Patient innerhalb von 6 Monaten nicht alle Zahnverluste ergänzt, wird die Garantie nicht verlängert
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KERAMIKFÜLLUNGEN (Inlay, Onlay)
- die Garantie umfasst 5 Jahre,
- wir geben die Garantie abhängig vom Zustand der anderen Zähne – sie sollten geheilt sein.
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WURZELEINLAGEN
- die Garantie umfasst maximal 1 Jahr,
- wenn der Patient beim Einsetzen der Einlage Zahnverluste besitzt, gewährt der Arzt keine Garantie (Der Patient unternimmt die Behandlung auf eigenes Risiko!)
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FÜLLUNGEN
- die Garantie umfasst maximal 2 Jahre,
- ie Garantie wird abhängig vom Zustand der anderen Zähne gwährt - sie sollten geheilt sein.
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