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Ab dem 1. Mai 2004 gehört Polen zur EU
Wer sich in der Zahnklinik HAHS behandeln lässt, bekommt von der Krankenkasse den gleichen Pflichtenanteil wie
in Deutschland erstattet (SGB V, § 13, Absätze 4 bis 6).
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Festzuschüsse für den Zahnersatz:
Regelung ab 1.Januar 2005.
Für gesetzlich Versicherte gilt ab dem 1. Januar 2005 ein neues Zuschuss-System für den Zahnersatz: Die
Krankenkassen bezahlen dann Festzuschüsse. Das heißt: Für einen bestimmten Befund gibt es immer denselben
Festbetrag als Zuschuss. Dieser deckt 50 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung ab. Dies
ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die "Standardtherapie" ist.
Vorteile im neuen Festzuschuss-System für den Zahnersatz:
- der Patient hat größere Wahlmöglichkeiten als bisher,
denn er erhält seinen Festzuschuss auch für die Arten des
Zahnersatzes, die bisher nicht bezuschusst wurden, wie
z.B. Implantaten.
- der Patient profitiert dann allein davon, wenn die Rechnung
für den Zahnersatz sinkt - zum Beispiel, weil die Zahnbehandlung
in Polen durchgeführt wird. Er muss den Preisvorteil vom
Zahnersatz nicht mit der Kasse teilen, da er einen fixen
Zuschuss erhält.
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Weiterhin bares Geld wert: Das Bonusheft
Das Bonussystem gilt weiterhin: Wer regelmäßig beim Zahnarzt
war, erhält einen höheren Festzuschuss für den Zahnersatz.
Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht
sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um
30 Prozent.
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Notwendige Unterlagen auf Deutsch erhältlich
Alle versicherten Patienten, die sich bei uns behandeln lassen, haben das Recht nach der erbrachten Behandlung den
Zuschuss von der deutschen Krankenkasse zu erlangen. Wir geben uns alle Mühe, damit unsere Patienten aus Deutschland
von diesem Recht Gebrauch machen können. Unsere deutschen Patienten erhalten in der Zahnklinik:
- Heil- und Kostenplan in der deutschen Sprache (i.d.R. eine Stunde nach dem Konsultationsgespräch)
- Die Rechnungen in der deutschen Sprache
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Unsere Zusammenarbeit mit Krankenkassen
und Krankenversicherern
Wir haben sehr gute Verbindungen zu deutschen Krankenkassen - gesetzliche wie auch private. Vielen Hundert Patienten die wir behandelten, wurden Behandlungskostenanteile problemlos erstattet. Wir haben schnell und komplikationslos zusammen
gearbeitet mit:
- Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) wie z.B. AOK Brandenburg oder AOK Berlin
- Ersatzkassen (EK) wie z.B. Barmer Ersatzkasse oder DAK - Deutsche Angestellten Krankenkasse oder Techniker Krankenkasse – TK
- Barmer Ersatzkasse wie z.B. DAK - Deutsche Angestellten Krankenkasse oder Techniker Krankenkasse – TK
- Innungskrankenkassen (IKK) wie z.B. IKK Brandenburg und Berlin oder IKK Hamburg
- mehreren Betriebskrankenkassen (BKK)
- mehreren privaten Krankenversicherern
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