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GARANTIEBEDINGUNGEN
Aufgrund der Sachkenntnis unserer Zahnärzte und der Zahntechniker, dass wir nur mit Lösungen höchster Qualität
arbeiten, geben wir unseren Patienten eine Garantie für alle in der Klinik ausgeführten Arbeiten.
VOLLPROTHESE
- die Garantie umfasst maximal 2 Jahre,
- bei fehlender Unterprothese oder beim Verlust von Einzelzähnen gewährt der Arzt nur eine Garantie
von 3 bis 6 Monaten
- nach Wiederherstellung aller fehlenden Zähne innerhalb dieser Zeit kann der Arzt die Garantie
bis zu 2 Jahren verlängern.
GERÜSTPROTHESE
- die Garantie umfasst maximal 2 Jahre,
- alle Bedingungen wie oben und:
- wenn beim Ansetzen der Prothese alle Zahnverluste ergänzt sind. Nach 12 Monaten muss sich der Patient
zu einer Kontrollvisite melden. Unter der Bedingung, dass das Gebiss des Patienten weiter keine Verluste
aufweist, kann der Arzt die Garantie bis zu 2 Jahren verlängern.
KERAMIKKRONEN und -BRÜCKEN
- die Garantie umfasst maximal 5 Jahre
- wenn außer der bereits gemachten Füllung der Patient noch andere Zahnverluste besitzt, gewähren
wir nur 6 Monate Garantie
- wenn der Patient innerhalb von 6 Monaten alle Zahnverluste ersetzt, können wir die Garantie
verlängern (unter der Bedingung der Einhaltung der Kontrollvisiten alle 12 Monate)
- wenn der Patient innerhalb von 6 Monaten nicht alle Zahnverluste ergänzt, wird die Garantie nicht
verlängert
WURZELEINLAGEN
- die Garantie umfasst maximal 1 Jahr
- • wenn der Patient beim Einsetzen der Einlage Zahnverluste besitzt, gewährt der Arzt keine Garantie
(Der Patient unternimmt die Behandlung auf eigenes Risiko!)
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